Jede Unterstützung kommt an.
Für den vereinfachten Spendennachweis unter 200,- Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) reichen Sie einfach den Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt ein.
Bei einer Spende über 200,- Euro stellen wir gerne einen Spendenbeleg aus.